Abschiebungsbeobachterinnen schauen auf den Rückführungsprozess, vom Eintreffen der ausreisepflichtigen Personen am Flughafen bis zur Flugzeugtreppe.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte Auswirkungen auf die Abschiebungspraxis am Flughafen BER. Es fanden keine Abschiebungen in die Ukraine statt. Die letzte Sammelabschiebung nach Russland gab es im Januar 2022. Zwischen dem 22. Februar und 5. Oktober fanden keine Sammelabschiebungen nach Moldau statt. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1.424 Menschen vom Flughafen BER abgeschoben. 20 von 22 Sammelabschiebungen und 52 Einzelmaßnahmen wurden beobachtet und dokumentiert. Hauptrückführungsziele bei diesen Maßnahmen waren Moldau, Georgien, Bosnien-Herzegowina und Serbien.
Das FABB beschäftigte sich im Jahr 2022 u.a. mit dem Thema der Verhältnismäßigkeit von Familientrennungen im Abschiebungsvollzug. Erneut diskutiert wurde der Einsatz von Dolmetscher:innen. Hier besteht weiterhin die Problematik, dass bei Einzelmaßnahmen am Flughafen BER keine Sprachmittlung gewährleistet werden kann. Kritisch gesehen wurde von Teilen des FABB die fehlende Verpflegung von Betroffenen, während der Zuführung, am Flugplatz und während des Fluges - besonders bei Einzelabschiebungen (Linienflüge). Zudem befasste sich das FABB mit einem Abschiebungsversuch in den Irak durch irakisches Sicherheitspersonal, bei dem es zu unzulässiger Anwendung von Zwang kam. Die Bundespolizei änderte daraufhin die Regelungen für diese Maßnahmen.
Es wurde eine Verbesserung in dem Verfahren zum Handgeld und zur Durchführung von Chartermaßnahmen in der Anwendung der Dublin-III-Verordnung festgestellt. Die Abflugzeiten bei Sammelabschiebungen verschoben sich in den meisten Fällen in die Mittags- bzw. frühe Nachmittagsstunden. So konnten Festnahmen zur Nachtzeit bei Abschiebungen für Bundesländer wie Berlin und Brandenburg oft vermieden werden.
Seit Anfang des Jahres 2014 werden an den Berliner und Brandenburger Flughäfen Abschiebungen von vollziehbar Ausreisepflichtigen durch unabhängige Abschiebungsbeobachter/innen begleitet. Die Arbeit besteht aus zwei Kernaufgaben: Aus der Beobachtung und aus der Arbeit des einschlägigen Forums. Ab Juli 2022 blieb eine der 50-Prozent-Stellen im Projekt unbesetzt.
In dem FABB sind neben der Bundespolizei als Vollzugsbehörde, den am Abschiebungsverfahren beteiligten Behörden der Länder Berlin und Brandenburg auch beide großen Kirchen, die Wohlfahrtsverbände, der UNHCR sowie Amnesty International und Pro Asyl vertreten.
Der Bericht kann im Internet unter www.caritas-brandenburg.de/abschiebungsbeobachtung abgerufen werden.
Weitere Informationen
Prof. Barbara John, Telefon: (030) 860 01 103, E-Mail: john@paritaet-berlin.de
Pressemitteilung
Forum Abschiebungsbeobachtung Berlin-Brandenburg legt Tätigkeitsbericht vor
Erschienen am:
22.08.2023
Herausgeber:
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Residenzstr. 90
13409 Berlin
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13409 Berlin
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