Betreuungsverein
Wenn der Alltag nicht mehr zu bewältigen ist
Seit 1992 ist das neue Betreuungsgesetz für Erwachsene in Kraft. Statt zu entmündigen, stellt das Gericht geistig behinderte, psychisch und abhängig erkrankte und verwirrte ältere Menschen unter Betreuung
Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. führte bereits vor Inkrafttreten des neuen Betreuungsgesetzes 1992 Vormundschaften und Pflegschaften für behinderte Menschen und verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Betreuungsarbeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereines verfügen alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge. Sie werden regelmäßig fortgebildet. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Beratungsstellen des Caritasverbandes ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im komplexen Bereich der Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse der zu Betreuenden genau angepasst ist.